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Obwohl die wissenschaftlichen Fakten und die Erfahrungen klar dagegen sprechen, gibt es in den meisten deutschen Städten ein Taubenfütterungsverbot. Dieses führt allerdings keinesfalls zu weniger Tauben, sondern lediglich zu mehr Tierleid.

Taubenfütterungsverbote verstoßen außerdem gegen das Tierschutzgesetz, da die Tiere bewusst dem Hungertod ausgesetzt werden.

In Berlin gibt es glücklicher- und vernünftigerweise kein solches Fütterungsverbot. Es darf nur kein Futter liegen bleiben (Straßenreinigungsgesetz). Diese Information ist jedoch nicht nur bei den Passant:innen, sondern auch bei Polizei und Ordnungsamt noch viel zu wenig verbreitet. So musste sich eines unserer Mitglieder sogar vor Gericht für das Füttern rechtfertigen. Dieses Verfahren wurde eingestellt, sodass der Weg in höhere Instanzen verwehrt bleibt.

Dafür führt die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz nun jedoch ein Grundsatzverfahren. Erst kürzlich verlor die Klägerin in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Kassel, doch nun geht es in die nächste Instanz. Und am Ende wird dieses Verfahren hoffentlich dazu führen, dass die tierschutzwidrigen und unnötigen Fütterungsverbote aufgehoben und Fütter:innen nicht mehr kriminalisiert werden.

Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.